Mit dem dritten Semester taucht die Frage zum ersten Mal auf: „Solltest du nicht mal ein Praktikum machen?" Mit dem fünften Semester wird sie hartnäckiger: „In welcher Großkanzlei warst du schon?" Mit dem siebten überrennt sie den Kalender. Dieser Guide bringt Ordnung — was wirklich zählt, was Pflicht ist, was reine Selbstüberforderung ist.
Pflicht: das Pflichtpraktikum
An den meisten Jurafakultäten ist mindestens ein Pflichtpraktikum von 4–8 Wochen während des Studiums vorgeschrieben (genaues Zeitfenster steht in deiner Studien- und Prüfungsordnung). Es muss in einem juristischen Berufsfeld stattfinden — Kanzlei, Justiz, Behörde, Unternehmen mit Rechtsabteilung. Die Bestätigung läuft über deine Heimat-Fakultät.
Diese Pflicht ist die Mindestmenge. Alles darüber hinaus ist optional und sollte einen klaren Zweck haben.
Welche Praktika tatsächlich nützen
Drei Typen sind wertvoll: (1) Erstes Praktikum 3.–4. Semester in einer Mittelstandskanzlei, um juristisches Berufsalltagserleben zu bekommen — was tun Jurist:innen wirklich den ganzen Tag? (2) Großkanzlei-Praktikum 5.–7. Semester, wenn Großkanzlei-Karriere ein realistisches Ziel ist — das ist der direkte Bewerbungsweg in viele Programme. (3) Spezifisches Branchenpraktikum (Inhouse bei DAX-Konzern, Justiz-Praktikum, Behörde) im 7.–8. Semester, wenn du schon einen Karriereweg im Blick hast.
Mehr als drei Praktika während des Studiums sind selten produktiv. Du verbrennst Zeit, die in Examensvorbereitung besser investiert wäre.
Großkanzlei-Praktikum: das Karriere-Pflichtspiel
Wer Großkanzlei einsteigen will, sollte mindestens ein Großkanzlei-Praktikum (4–8 Wochen) während des Studiums absolvieren. Bewerbungen laufen 9–12 Monate vor Praktikumsstart. Die großen Häuser (Freshfields, Hengeler, Gleiss, Linklaters) zahlen 1.800–2.500 € pro Monat. Erwarte ein freundliches, hochstrukturiertes Praktikum mit viel Mentoring.
Diese Praktika sind faktisch der erste Filter im Großkanzlei-Recruiting. Wer im Praktikum gut performt, bekommt eine Wissmit-Stelle nach dem ersten Examen, die zur Festanstellung führt.
Werkstudent statt Praktikum
Eine Werkstudent:innen-Stelle (10–20 h/Woche, semesterbegleitend) bei einer Kanzlei oder Inhouse-Abteilung ist oft wertvoller als ein 4-Wochen-Praktikum. Du baust eine echte Beziehung auf, lernst über Monate hinweg, und kannst die Stelle häufig nach dem Examen in eine Wissmit-/Referendariats-Station wandeln.
Mittelstandskanzleien zahlen 12–18 €/h, Großkanzleien 18–28 €/h. Bürokratisch unproblematisch (Werkstudentenprivileg im Sozialrecht), zeitlich flexibel, lange Lerneffekte.
Was nicht zählt
Nicht jedes Praktikum addiert sich im Lebenslauf zu „Erfahrung". Drei Wochen ungezahltes Praktikum bei einer Kanzlei, in der du Akten kopierst, ist netto Zeitverlust. Frag im Vorgespräch konkret: Was werde ich tun? Mit welchen Mandaten arbeite ich? Wer ist mein Mentor? Wenn die Antworten vage bleiben — absage.
Unsere Empfehlung
Pflichtpraktikum + ein bis zwei gut gewählte Optional-Praktika reichen aus. Setz auf Qualität (gute Mentor:innen, echte Mandatsarbeit, klare Branche), nicht auf Quantität. Eine gute 8-Wochen-Erfahrung in einer Top-Kanzlei beeindruckt jeden Recruiter mehr als drei beliebige 2-Wochen-Praktika.
Und: Eine Werkstudent:innen-Stelle ab dem 5. Semester ist der unterschätzte Hebel. Bringt Geld, baut Netzwerk auf, sieht im Lebenslauf hervorragend aus — und erspart dir die Zeitverbrennung mehrerer Pflichtkurzpraktika.
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