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Das Referendariat — Stationen, Vergütung, Bundesland-Wahl und der Weg zum Assessor

Zwei Jahre, fünf Stationen, acht Klausurtage — der Vorbereitungsdienst ist die letzte Hürde vor dem Volljuristen. Alles, was du über Stationen, Bundesland-Wahl, Vergütung und das Assessorexamen wissen musst.

Von Jurafuchs-Redaktion · 14 min · aktualisiert 2026-06-02

Nach dem ersten Staatsexamen lautet die häufigste Frage: „Und jetzt?" Die Antwort lautet: Referendariat. Zwei Jahre Vorbereitungsdienst, fünf Stationen, acht Klausurtage am Ende — und danach der Titel Volljuristin oder Volljurist. Das Referendariat ist die einzige obligatorische Brücke zwischen dem Studium und der eigenständigen Zulassung als Rechtsanwält:in, Richter:in oder Staatsanwält:in. Wer es versteht, kann es strategisch nutzen — als Karrieresprungbrett, als Netzwerkaufbau-Phase und als ernsthafte Examensvorbereitung zugleich.

Was ist das Referendariat — und wer regelt es?

Das Referendariat (offiziell: Vorbereitungsdienst) ist die zweite und letzte Ausbildungsstufe nach dem Ersten Staatsexamen. Die bundesgesetzliche Grundlage findet sich im Deutschen Richtergesetz (§§ 5 ff. DRiG), die konkreten Ausführungsregelungen in den Juristenausbildungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Du wirst für zwei Jahre als Referendar:in beim Oberlandesgericht (OLG) deines Bundeslands eingestellt — nicht bei einer Kanzlei oder einem Gericht direkt, sondern beim OLG, das deinen Ausbildungsverlauf koordiniert und die Examinierung abnimmt.

Ein wichtiger Punkt: Das Referendariat ist kein Praktikum und kein verlängertes Studium. Du bist Beamter:in auf Widerruf, bekommst Unterhaltsgeld (steuerfrei!) und trägst in den Stationen echte juristische Verantwortung. Referendar:innen schreiben Urteilsentwürfe, vertreten Mandant:innen in mündlichen Verhandlungen, verfassen Anklageschriften und entwerfen Verwaltungsbescheide. Das Level an Eigenverantwortung ist vom ersten Tag an höher, als die meisten Studierenden erwarten.

Die fünf Pflicht-Stationen

Das Referendariat gliedert sich in fünf Pflichtstationen. Reihenfolge und genaue Dauer variieren je nach Bundesland — typischerweise drei bis fünf Monate pro Station. Die Stationen selbst sind bundesweit durch das DRiG standardisiert.

Zivilgericht (ca. 3–4 Monate)

Du arbeitest einer Zivilkammer eines Amts- oder Landgerichts zu. In der Praxis: Aktenstudium, Entwurf von Urteilen und Beschlüssen, Teilnahme an Güte- und Streitverhandlungen. Gute Ausbilder lassen dich vollständige Urteilsentwürfe selbst schreiben — das ist die wertvollste Vorbereitung auf die Zivilrechts-Klausur im Assessorexamen. Weniger engagierte Ausbilder lassen Referendar:innen eher Randaufgaben erledigen. Frag daher vorab im OLG oder bei höheren Semestern nach, welche Kammern als besonders ausbildungsfreudig gelten.

Die Zivilstation ist für die meisten die lernintensivste Pflichtstation. Du siehst zum ersten Mal, wie die Rechtsnormen aus sieben Jahren Studium in echten Streitfällen wirken — oft mit Ergebnissen, die das Lehrbuch-Szenario so nicht abbildet.

Staatsanwaltschaft (ca. 3–4 Monate)

In der StA-Station führst du unter Aufsicht strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch: Anklageschriften entwerfen, Einstellungsverfügungen schreiben, gelegentlich Sitzungsvertretung in der Hauptverhandlung. Die Station überrascht viele Referendar:innen positiv — wer glaubt, Strafrecht zu hassen, entdeckt hier häufig echte Faszination, weil die Arbeit deutlich narrativer und ermittlungsorientierter ist als die abstrakte Klausur im Studium.

Für das Assessorexamen ist die Staatsanwalts-Perspektive prüfungsentscheidend: Du schreibst nicht mehr das Gutachten des Wissenschaftlers, sondern den Strafantrag des Anklägers — mit eigenem Schreibstil, eigener Gliederung, eigenen Prüfungsmaßstäben. Dieser Stilwechsel muss aktiv eingeübt werden und unterscheidet sich substanziell von allem, was du aus dem Ersten Examen kennst.

Verwaltungsstation (ca. 3–4 Monate)

Die Verwaltungsstation findet in einer Landes- oder Bundesbehörde statt — typischerweise Bezirksregierung, Ministerium oder Verwaltungsgericht. Manche Bundesländer trennen Verwaltungsbehörde und Verwaltungsgericht in zwei Subphasen, andere nicht. Du lernst, wie öffentliches Recht gelebt wird: Baugenehmigungen, Widerspruchsbescheide, Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO. Für Referendar:innen, die eine Karriere in der öffentlichen Verwaltung, einem Ministerium oder einer Bundesoberbehörde anstreben, ist diese Station die wichtigste Netzwerkphase des gesamten Refs.

Rechtsanwaltskanzlei (ca. 3–4 Monate)

Die Anwaltsstation ist für die meisten karrieremäßig die bedeutendste Pflichtstation. Du arbeitest in einer Kanzlei deiner Wahl — von der Einzelkanzlei bis zur Magic-Circle-Großkanzlei. Bewerbungen für begehrte Anwaltsstationen in Top-Kanzleien laufen 9–12 Monate im Voraus; wer im Ersten Examen gute Noten hat, sollte sich bereits in der Examensvorbereitungsphase bewerben. Was du hier lernst: mandatsorientiertes juristisches Denken, anwaltlicher Schriftsatzstil statt Gutachtenstil, Mandantenkommunikation und — in Großkanzleien — transaktionales oder streitiges Großkanzlei-Handwerk an echten Mandaten.

Wer in der Anwaltsstation überzeugt, erhält in vielen Kanzleien direkt ein Rückkehrangebot nach dem Zweiten Examen — oft noch bevor das Ergebnis vorliegt. Die Anwaltsstation ist damit de facto der direkteste Bewerbungsweg in die Anwaltschaft.

Wahlstation (ca. 3–4 Monate)

Die Wahlstation ist die freieste und strategisch wichtigste Station des Referendariats. Du wählst den Ausbildungsort vollständig selbst — aus einem sehr weiten Spektrum: Großkanzlei oder Boutique-Kanzlei (falls noch nicht genutzt), Inhouse bei einem DAX-Konzern, Notariat, Arbeitsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesgerichtshof, EU-Kommission in Brüssel, Europäischer Gerichtshof in Luxemburg, EGMR in Straßburg, internationale Schiedsorganisation, Botschaft oder eine ausländische Kanzlei (Auslands-Wahlstation). Die Liste möglicher Orte ist faktisch unbegrenzt.

Die Auslands-Wahlstation ist für international ausgerichtete Referendar:innen ein echter Hebel: Drei bis vier Monate in einer ausländischen Kanzlei oder bei einer internationalen Institution eröffnen Netzwerke, die über den deutschen Markt weit hinausreichen. DAAD, Fulbright und die Stiftung der Deutschen Wirtschaft bieten gezielte Stipendien für Auslands-Wahlstationen an.

Vergütung: was du im Referendariat verdienst

Referendar:innen erhalten Unterhaltsgeld — eine steuerfreie monatliche Zahlung, deren Höhe je nach Bundesland erheblich variiert. Steuerfrei bedeutet: Du zahlst keine Einkommensteuer darauf; das Netto entspricht dem Brutto. Du bleibst über dein Elternteil (bis 25) oder freiwillig gesetzlich bzw. privat krankenversichert. Stand 2026 liegt das Unterhaltsgeld grob zwischen 910 € (Brandenburg) und 1.460 € (Bayern).

  • Bayern: ca. 1.460 € — höchste Vergütung bundesweit, aber auch höchste Lebenshaltungskosten (München)
  • Baden-Württemberg: ca. 1.270 € — starkes Gehalt, moderat teure Städte (Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg)
  • Nordrhein-Westfalen: ca. 1.165 € — drittgrößter Markt, attraktiv für Kanzlei-Karriere in Köln und Düsseldorf
  • Hamburg: ca. 1.145 € — teures Pflaster, aber starkes Handelskanzlei-Netzwerk und kurze Wege
  • Hessen: ca. 1.100 € — Frankfurt als Finanzrechtszentrum; vorteilhaft für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Berlin: ca. 965 € — günstige Lebenshaltungskosten, größtes OLG Deutschlands, breites Netzwerk in Startup-Recht, Behörden und internationale Institutionen
  • Brandenburg: ca. 910 € — niedrigste Vergütung, sehr günstige Lebenshaltungskosten, Einzugsgebiet Berlin

Die Vergütungsdifferenz von bis zu 550 € monatlich summiert sich über zwei Jahre auf rund 13.200 € — netto, steuerfrei. Das ist bei der Bundesland-Wahl ein relevanter Faktor, aber nicht der entscheidende: Vergütung sollte nach Karriereziel und persönlichem Umfeld gewichtet werden, nicht umgekehrt.

In welchem Bundesland sollst du Referendariat machen?

Die Bundesland-Wahl ist die wichtigste strategische Entscheidung des Referendariats — und sie wird häufig unterschätzt. Du wählst damit gleichzeitig: den Standort deines Berufseintrittsnetzwerks, die relative Strenge des Assessorexamens, dein Lebensumfeld für zwei Jahre und indirekt deine ersten Karriereschritte.

  • Wo willst du nach dem Ref arbeiten? — Das ist das stärkste Einzelkriterium. Das Netzwerk, das du in der Anwalts- und Wahlstation aufbaust, ist regional. Wer nach Hamburg will, macht Ref in Hamburg. Wer nach München will, nach Bayern. Wer Bundesverwaltung will, nach Berlin oder NRW.
  • Wie streng ist das Assessorexamen? — Bayern und Baden-Württemberg haben den Ruf strenger Prüfungsämter mit leicht niedrigeren Prädikatsquoten. NRW und Hamburg gelten als moderat. Ein bestandenes Zweites Examen ist bundesweit gleichwertig — das beeinflusst deinen Nervenstress, nicht den Wert deines Titels.
  • Hast du Partner:in, Familie oder ein gewachsenes soziales Netz vor Ort? — Zwei Jahre Mobilität sind aufwändiger als im Studium. Die mentale Belastung des Referendariats ist real; soziales Umfeld ist kein Luxus.
  • Welcher OLG-Bezirk liegt deiner Wunsch-Arbeitsstelle am nächsten? — In Bundesländern mit mehreren OLGs (NRW: Hamm, Düsseldorf, Köln; Bayern: München, Nürnberg, Bamberg, Augsburg) hast du oft eine Bezirkspräferenz bei der Zulassung.
  • Wie lang ist die Wartezeit? — Bayern hat Wartelisten von 12–18 Monaten. Wer direkt nach dem Ersten Examen beginnen will, muss spätestens 12–18 Monate vorher bewerben.

Ein Sonderfall: Berlin hat ein einziges OLG für das gesamte Bundesland — das Kammergericht (KG Berlin), das älteste deutsche OLG. Das ergibt ein sehr großes, sehr diverses Referendar:innen-Netzwerk. Die niedrigere Vergütung wird durch vergleichsweise günstige Mieten und das breite Karrierespektrum (Startup-Recht, Bundesbehörden, internationale Institutionen, Medienkanzleien) zumindest teilweise kompensiert.

Das Zweite Staatsexamen (Assessorexamen)

Am Ende des Referendariats steht das Zweite Staatsexamen — umgangssprachlich Assessorexamen oder kurz „Zweites Examen", offiziell Zweite Juristische Prüfung. Es besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die schriftlichen Klausuren (7–8 Stück à 5 Stunden) decken alle Stationsgebiete ab: Zivilrecht (Anwalts- oder Richterklausur), Strafrecht (Staatsanwaltsklausur), Verwaltungsrecht (Behörden- oder Richterklausur), häufig ergänzt durch Anwalts- und Notariatsklausuren. Entscheidend: Du schreibst hier nicht mehr im Gutachtenstil des Wissenschaftlers, sondern in stationsspezifischen Berufsstilen — Urteilsentwurf, Anklageschrift, Widerspruchsbescheid, Schriftsatzentwurf. Diese Stilformen werden in den OLG-Arbeitsgemeinschaften (AGs) eingeübt und müssen aktiv beherrscht werden. Ein Gutachten, das du im Zweiten Examen schreibst, wirkt als Kategorienfehler — selbst wenn der Inhalt stimmt.

Die mündliche Prüfung dauert ca. 3–4 Stunden. Du hältst zunächst einen Aktenvortrag (10–15 Minuten Vortrag zu einem frisch vorgelegten, unbekannten Fall) und nimmst anschließend an einem Prüfungsgespräch teil, das alle Stationsgebiete umfassen kann. Die mündliche Note macht je nach Bundesland 25–40 % der Gesamtnote aus — ein ausgezeichneter Aktenvortrag kann eine schwache Klausurennote erheblich korrigieren.

Die Bestehensquote im Assessorexamen ist bundesweit deutlich höher als im Ersten Examen — zwischen 85 und 92 %. Das liegt nicht daran, dass das Examen leichter wäre, sondern daran, dass das Referendariat eine intensive und praxisnahe Vorbereitung liefert. Wer sich im Ref aber nicht strukturiert vorbereitet, riskiert auch die zweite Hürde.

Lernen neben dem Referendariat: Wie du das Assessorexamen vorbereitest

Das Referendariat ist zeitintensiv: Station fünf Tage die Woche, OLG-Arbeitsgemeinschaften an mehreren Nachmittagen pro Woche. Dennoch muss die Examensvorbereitung parallel laufen. Wer damit bis sechs Monate vor dem Examen wartet, gerät unter erheblichen Druck.

  • AG-Protokolle deines OLGs — kursieren meist als PDFs in den Referendar:innen-Netzwerken; sie zeigen, wie das Prüfungsamt konkrete Lösungsstrukturen bewertet, und sind mehr wert als jedes Lehrbuch
  • Hemmer / Alpmann Schmidt Skripte für das Zweite Examen — stationsweise strukturiert, examenserprobte Aufbauschemata für alle stationsspezifischen Stile (Urteilsentwurf, Bescheid, Schriftsatz)
  • Klausurentraining — mindestens eine Klausur pro Woche unter Examensbedingungen (5 Stunden, handschriftlich) ab 8 Monaten vor dem Examen; Zivilrecht und Strafrecht sollten priorisiert werden
  • Aktenvortrag üben — Aktenvorträge sind eine separat zu übende Technik: 15 Minuten Struktur aus einem fremden Aktenberg destillieren ist anders als Klausurschreiben und muss mindestens zehnmal geübt werden
  • Informelle Ref-Lerngruppen — viele OLGs haben gewachsene Referendar:innen-Netzwerke; wer in einer Gruppe Schriftsätze und Urteilsentwürfe bespricht, profitiert doppelt durch Peer Teaching

Der Unterschied zur Vorbereitung auf das Erste Examen: Im Ref hast du echte Berufsroutine im juristischen Denken entwickelt. Viele Examenstechniken sitzen nach zwei Jahren Station deutlich natürlicher. Aber du hast weniger Freizeit als in der universitären Examensphase. Realistische Planung: 2–3 Stunden tägliche Lernzeit ab 9 Monate vor dem Examen, intensive 4–5 Stunden täglich in den letzten 3 Monaten.

Die Wahlstation strategisch nutzen

Die Wahlstation ist das wichtigste Karriereinstrument des Referendariats. Drei bis vier Monate Vollzeiteinsatz beim Wunsch-Arbeitgeber sind ein verlängertes, nicht-formales Bewerbungsgespräch. Wer in einer Großkanzlei, einem DAX-Konzern oder einer internationalen Institution in der Wahlstation überzeugt, erhält häufig noch während des Refs ein konkretes Stellenangebot — noch bevor das Zweite Examen begonnen hat.

Für internationale Ambitionen: Eine Auslands-Wahlstation in Brüssel (EU-Kommission, EuGH), Straßburg (EGMR), Den Haag (IGH, ICC), New York oder Singapur ist ein klares Differenzierungsmerkmal für internationale Positionen. Die Bewerbung für diese Plätze läuft 12–18 Monate im Voraus und ist stark umkämpft. DAAD (PROMOS, Jahresstipendien), Fulbright und die Stiftung der Deutschen Wirtschaft fördern solche Stationen finanziell.

Wer noch keine klare Wunsch-Arbeitsstelle hat, sollte die Wahlstation als informierten Erkundungsraum nutzen: eine Branche, die bisher unerprobt war — ein Notariat, wenn bisher nur Kanzlei; ein Unternehmen (Inhouse), wenn bisher nur Behörde. Drei Monate Einblick ohne Langfristbindung sind die günstigste Art, eine fundierte Karriereentscheidung zu treffen.

Nach dem Assessorexamen: Karrierewege

Mit dem bestandenen Zweiten Staatsexamen bist du Volljurist:in — zugelassen für alle juristischen Berufe in Deutschland. Die wichtigsten Berufswege im Überblick:

  • Rechtsanwaltschaft — Zulassung über die zuständige Rechtsanwaltskammer; als selbstständige Anwält:in oder als angestellte:r Syndikusrechtsanwält:in in Unternehmen möglich
  • Richtertum — Bewerbung beim Justizministerium des Bundeslands; in Bayern und Baden-Württemberg sind starke Noten im Zweiten Examen Voraussetzung für eine schnelle Einstellung
  • Staatsanwaltschaft — ähnlicher Bewerbungsweg wie Richtertum; häufig direkt aus dem Referendariat heraus möglich, wenn die Noten stimmen
  • Öffentliche Verwaltung und Ministerien — höherer Verwaltungsdienst über reguläre Ausschreibungen; Note zählt, Stationserfahrung und Netzwerk oft ebenso
  • Unternehmensjuristin / Inhouse — Bewerbung über normale Stellenausschreibungen; Note ist ein Faktor, praktische Stationserfahrung und Persönlichkeit meist gewichtiger
  • Akademische Karriere mit Promotion — Promotion muss nicht zwingend vor dem Ref abgeschlossen sein; viele promovieren als WiMi parallel zum Ref oder starten die Dissertation danach
  • Notariat — eigenständiger Bewerbungsweg; in manchen Bundesländern ist nach dem Zweiten Examen eine zusätzliche Notarprüfung und eine Wartezeit vorgesehen

Beide Examina werden im Lebenslauf häufig separat angegeben. Für Großkanzleien ist das Erste Examen das Hauptkriterium — das Zweite Examen sollte mindestens befriedigend sein, Ausreißer nach unten werden kritisch gesehen. Für Justiz und höheren Verwaltungsdienst ist das Zweite Examen das entscheidende Dokument: Wer Richter:in in Bayern oder Baden-Württemberg werden will, braucht dort ein starkes Zweites Examen.

Das Referendariat ist mehr als eine Wartephase bis zum Zweiten Examen. Es ist die einzige Zeit in deiner juristischen Karriere, in der du fünf verschiedene Berufsbilder gleichzeitig und ohne langfristiges persönliches Risiko ausprobieren kannst. Wer diese zwei Jahre nur als Durchgangsstation begreift, verschenkt ihre größte Ressource: die Freiheit, zu erkunden — bezahlt.

Weiterführende Quellen

  • Jurafuchs-Guide: „Examensvorbereitung — der 12-Monats-Plan" auf jurastudium.jurafuchs.de — die Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen als Ausgangspunkt vor dem Referendariat
  • Jurafuchs-Guide: „Notenrechnung im Staatsexamen" auf jurastudium.jurafuchs.de — wie Klausurpunkte in Prädikate und Examensnoten umgerechnet werden (gilt analog für das Zweite Examen)
  • Jurafuchs-Guide: „LL.M. nach dem Examen — wann, wo, wozu?" auf jurastudium.jurafuchs.de — ob ein Master nach dem Ersten oder Zweiten Examen sinnvoll ist
  • karriere.jurafuchs.de — Karriereguides zu Berufswegen nach dem Zweiten Examen: Großkanzlei, Justiz, Inhouse, öffentlicher Dienst und Wissenschaft
  • Deutsches Richtergesetz (DRiG) §§ 5–5d auf gesetze.jurafuchs.de — die bundesgesetzliche Grundlage des Referendariats, kostenlos im Volltext
  • DAAD-Stipendiendatenbank (daad.de) — Förderangebote für Auslands-Wahlstationen, darunter PROMOS und spezifische Länderprogramme
  • OLG-Webseite deines Wunsch-Bundeslands — offizielle Quelle für Bewerbungsfristen, Wartezeiten, AG-Termine und das jeweils aktuelle Examensformat
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